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   BVerwG, 01.03.2007 - 2 A 9.04, 2 A 9.04, 2 A 9.04   

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BVerwG, 01.03.2007 - 2 A 9.04, 2 A 9.04, 2 A 9.04 (https://dejure.org/2007,9113)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2007 - 2 A 9.04, 2 A 9.04, 2 A 9.04 (https://dejure.org/2007,9113)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2007 - 2 A 9.04, 2 A 9.04, 2 A 9.04 (https://dejure.org/2007,9113)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Chronisches Wirbelsäulenleiden der Klägerin als Folge eines Dienstunfalls - Ein als Dienstunfall anerkannter Bandscheibenvorfall als wesentlich mitwirkende Teilursache einer Dienstunfähigkeit (Theorie der wesentlich mitwirkenden Ursache)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unfallruhegehalt wegen zweier zeitlich kurz aufeinander folgender Dienstunfälle - Im Dienstunfallrecht herrschende "Theorie der wesentlich mitwirkenden Ursache" - "Gelegenheitsursachen" als eine Anerkennung als Dienstunfall nicht rechtfertigende Ursachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03

    Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2007 - 2 A 9.04
    Keine die Anerkennung als Dienstunfall rechtfertigende Ursache sind sogenannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also etwa die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkung bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zu demselben Erfolg geführt hätte (vgl. statt vieler, Beschluss vom 8. März 2004 BVerwG 2 B 54.03 Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2007 - 2 A 9.04
    Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 9 975 EUR festgesetzt (§ 52 Abs. 1 GKG, vgl. Beschluss vom 13. September 1999 BVerwG 2 B 53.99 Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 134.07

    Dienstunfall; Körperschaden; Angriff; Zielgerichtetheit; Motiv; Beamter;

    Daran kann es fehlen, wenn der Beamte durch eigenes Verhalten eine für den Verletzungserfolg wesentliche Mitursache gesetzt hat (Anschluss an die stRspr zu § 31 Abs. 1 BeamtVG, Urteile vom 20. April 1967 BVerwG 2 C 118.64 BVerwGE 26, 332 und vom 1. März 2007 BVerwG 2 A 9.04 Schütz/Maiwald, BeamtR, ES/C II 3.5 Nr. 16).

    In Anknüpfung an die Rechtsprechung zu § 31 Abs. 1 BeamtVG (Urteile vom 20. April 1967 - BVerwG 2 C 118.64 - BVerwGE 26, 332 und vom 1. März 2007 - BVerwG 2 A 9.04 - Schütz/Maiwald, BeamtR, ES/C II 3.5 Nr. 16, stRspr) ist auch § 31 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG dahin auszulegen, dass der Zurechnungszusammenhang zwischen Angriff und Verletzung nur vorliegt, wenn die bei wertender Entscheidung für den eingetretenen Schaden wesentliche Ursache Ausdruck eines maßgeblich im Dienstlichen wurzelnden Risikos ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15

    Kausalzusammenhang zwischen Dienstunfall, Dienstunfähigkeit und

    Hierbei genügt es, dass eine als Dienstunfallfolge anerkannte Erkrankung die wesentlich mitwirkende Teilursache für die Dienstunfähigkeit war; es ist nicht erforderlich, dass die Erkrankung der alleinige, unter Ausschluss jeglicher sonstiger Faktoren kausal gewordene Umstand gewesen ist (BVerwG, Urteil vom 01.03.2007 - 2 A 9.04 -, Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 16).

    Für den Nachweis des insoweit geforderten Kausalzusammenhangs trägt der Beamte die materielle Beweislast (vgl. BVerwG, vom 01.03.2007 - 2 A 9.04 -, Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 16).

    Die Ursächlichkeit des Dienstunfalls für die benannten Schädigungsfolgen ist nach der Bestandskraft eines solchen Bescheids nicht mehr in Zweifel zu ziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.2007 - 2 A 9.04 -, Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 16; Senatsurteil vom 04.10.2012 - 4 S 704/10 -).

  • BVerwG, 06.05.2021 - 2 C 10.20

    Beweislast bei der Rücknahme der Anerkennung von Dienstunfallfolgen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Dienstunfall dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. April 1967 - 2 C 118.64 - BVerwGE 26, 332 , vom 10. Juli 1968 - 6 C 65.65 - Buchholz 232 § 186 BBG Nr. 6 S. 15, vom 30. Juni 1988 - 2 C 77.86 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 6 S. 3 f., vom 1. März 2007 - 2 A 9.04 - Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 16 und vom 12. Dezember 2019 - 2 A 6.18 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 33 Rn. 18).
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